Ich gebe Kindern eine Stimme

Als Verfahrensbeiständin begleite ich seit mehr als 25 Jahren Kinder, die belastende familiäre Kontexte erleben. Dabei schaue ich immer auf das große Ganze – auf Eltern, Beziehungen und Dynamiken. Doch im Fokus steht für mich klar und unverrückbar das Kind.

Wenn Erwachsene so belastet sind, dass sie nicht mehr für das Wohl Ihres Kindes einstehen können und daraus ein familiengerichtliches Verfahren resultiert, vertritt der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes vor Gericht. Hierzu ist es erforderlich intensive Gespräche mit den Erwachsenen und den Kindern zu führen. Bestenfalls wird ein Raum geschaffen, in dem das Kind seine Sorgen und Wünsche äußern kann und es erlebt: Ich kann selbst Einfluss nehmen.

In meinem Berufsalltag höre ich immer wieder: "Sie sind parteiisch". Was als Vorwurf formuliert wird, verstehe ich als Bestätigung. Denn genau das ist meine Aufgabe. Ich bin parteiisch – für das Kind. Immer. Und ohne Wenn und Aber.

Verfahrensbeiständin Katja Seck

Was ist ein Verfahrensbeistand?

Der Verfahrensbeistand vertritt im familiengerichtlichen Verfahren die Interessen und Wünsche von Kindern und Jugendlichen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 158 FamFG. Umgangssprachlich wird der Verfahrensbeistand auch als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet.

Das Familiengericht bestellt einen Verfahrensbeistand insbesondere dann, wenn Entscheidungen getroffen werden müssen, die für das Leben eines Kindes von großer Bedeutung sind. Dies betrifft beispielsweise Verfahren zum Sorge- oder Umgangsrecht, Fragen des Aufenthalts des Kindes, Kindeswohlgefährdungen oder Herausnahmen aus der Familie.

Nach aktueller Rechtsprechung und den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts steht das Recht des Kindes auf Beteiligung zunehmend im Mittelpunkt. Kinder sollen in gerichtlichen Verfahren altersgerecht informiert, angehört und ernst genommen werden. Der Verfahrensbeistand unterstützt dabei, die Perspektive des Kindes sichtbar zu machen und dessen Rechte im Verfahren zu wahren und zu stärken.

Der Verfahrensbeistand arbeitet unabhängig von den Eltern, dem Jugendamt und dem Gericht. Seine Aufgabe besteht darin, mit dem Kind in Kontakt zu treten, dessen Wünsche, Bedürfnisse und Belastungen zu verstehen und diese im gerichtlichen Verfahren einzubringen. Gleichzeitig achtet der Verfahrensbeistand darauf, welche Lösungen dem Wohl des Kindes am besten entsprechen könnten.

Je nach Einzelfall führt der Verfahrensbeistand Gespräche mit den Eltern, dem Jugendamt, Schulen, Kindergärten oder weiteren Bezugspersonen des Kindes. Anschließend informiert er das Familiengericht schriftlich und mündlich über die Sichtweise des Kindes sowie über seine fachliche Einschätzung.

Der Verfahrensbeistand wird an Anhörungen und Gerichtsterminen teilnehmen und begleitet das Kind bei der Kindesanhörung vor Gericht.

Was bedeutet das konkret für das Kind?

"Hallo 😊

Wenn ich als Verfahrensbeiständin für dich da bin, möchte ich dich kennenlernen und verstehen, wie es dir geht und was du dir wünschst.

Meistens besuche ich Kinder und Jugendliche zuhause bei ihren Eltern. Manchmal finden die Gespräche aber auch in meiner Praxis statt. Dort kannst du in Ruhe mit mir sprechen.

Ich erkläre dir zuerst, warum ich da bin und was meine Aufgabe ist. Danach sprechen wir alleine miteinander. Du darfst mir erzählen, was dir wichtig ist, was dich beschäftigt oder was du dir wünschst. Es gibt dabei kein „richtig“ oder „falsch“.

Vielleicht stelle ich dir viele Fragen, damit ich deine Situation besser verstehen kann. Wenn du etwas nicht beantworten möchtest, ist das auch in Ordnung.

Ich spreche meistens auch mit deinen Eltern. Manchmal rede ich zusätzlich mit Lehrern, Erziehern oder anderen Menschen, die dich gut kennen und wichtig für dich sind.

Danach schreibe ich dem Richter oder der Richterin, was du dir wünschst und wie ich die Situation einschätze. Dabei überlege ich auch, was für dich und deine Familie eine gute Lösung sein könnte.

Ich bin bei Gerichtsterminen dabei oder begleite dich, wenn der Richter oder die Richterin dich kennenlernen möchte. Natürlich erkläre ich dir auch, wie das Verfahren entschieden wurde.

Und wenn du zwischendurch Fragen hast oder etwas nicht verstehst, darfst du dich jederzeit an mich wenden. Du musst mit deinen Gedanken und Sorgen nicht allein sein."

Coaching – meine Erfahrung für Ihren Erfolg

Mehr als 25 Jahre Erfahrung als Verfahrensbeiständin – die möchte ich gerne teilen und zwar im Rahmen eines Coachings, das wir so intensiv und umfangreich gestalten, wie es für Sie hilfreich und wertvoll ist. Ich unterstütze Sie gerne in allen Verfahrensfragen, bin Sparringspartnerin, Mentorin oder Ratgeberin. Ganz so, wie Sie es aktuell brauchen, um sich gut und erfolgreich weiterzuentwickeln.

Referententätigkeiten für